Maßnahmenauswahl für Pilotanwendung

Auf Basis einer, im Oktober bis Dezember 2020, online durchgeführten Bevölkerungsumfrage und den Befragungen der zuständigen Betriebshöfe sowie Fahrradbüros wurden Maßnahmen konzipiert, die im Rahmen der Pilotanwendung mit den Städten umgesetzt werden können.

Optimierung der Mängelmelder

Da sich die Zuständigkeit von Betriebshöfen über große Flächen erstreckt, sind sie zur schnellen Identifikation und Behebung unterschiedlichster Mängel auf Meldungen aus der Bevölkerung angewiesen. Auf den genutzten Meldeplattformen verschiedenster Ausführung wird Bürger*innen häufig keine Rückmeldung zu den gemeldeten/ angezeigten Hindernissen gegeben. Um das Verständnis über die Abläufe und damit die Zufriedenheit der Bürger*innen zu fördern, werden im Rahmen des Projektes Textvorlagen erstellt und eine darauf aufbauende automatische Rückmeldefunktion eingerichtet.

Vermeiden von Hindernissen

Hindernisse auf der Radinfrastruktur stellen eine Unannehmlichkeit und vor allem ein Unfallrisiko für die Radfahrenden dar. In Zusammenarbeit mit den Ordnungskräften sollen stark betroffene Stellen in der Infrastruktur identifiziert und entsprechende Empfehlungen für die Routenplanung der Kontrollen gegeben werden, um Falschparken auf Radverkehrsanlagen nachhaltig zu verhindern.

Ein verwandtes Thema zu den Falschparkenden sind bewegliche Hindernisse wie Mülltonnen, abgestellte E-Scooter oder Fahrräder, die sich auf der Radinfrastruktur befinden. Mit einer verursacherorientierten Kommunikation, die Problematik und Konsequenzen darlegt, soll präventiv dagegen vorgegangen werden.

Kommunikationskonzept

Eine transparente Darstellung der Leistungen der Betriebshöfe und Städte fördert das Verständnis der Bevölkerung und kann damit mehr Menschen vom Fahrrad überzeugen. Im Rahmen des Projektes sollen Arbeiten der Radwegeunterhaltung über soziale Netzwerke der Städte erklärt werden. Mithilfe von Flyern soll auf die neu angelegte Kommunikationsstrategie hingewiesen und die Reichweite entsprechend vergrößert werden.

Schrotträder und Dauerparker

Das Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Raum gilt als Gemeingebrauch und ist, ohne zeitliche Limitierung erlaubt. Jedoch werden durch viele ungenutzte und bereits verkehrsuntaugliche Räder weite Teile von Abstellanlagen und anderen Flächen belegt. Schätzungen nach werden bis zu 15 % der Abstellkapazitäten von solchen Rädern blockiert. Zur Erhaltung der Abstell-Kapazitäten ist eine regelmäßige Entfernung solcher Räder notwendig. Die Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Raum ist aber rechtlich nicht eindeutig geregelt.

Im Rahmen des Projektes soll eine Prozesssicherheit und -optimierung geschaffen werden, die es ermöglicht zurückgelassen Räder schneller zu entfernen und die Abstellkapazitäten zu erhalten. Zusätzlich zu den Prozessmaßnahmen soll präventiv mit Außenwerbung und Beiträgen auf sozialen Netzwerken auf die Problematik aufmerksam gemacht werden. Die Gestaltung von Beiträgen, Plakaten und Flyern lehnt sich an das Kommunikationskonzept an.